Lassen Sie sich noch heute zertifizieren!
Wie Sie Produkte mit dem Fairtrade-Logo verkaufen können:
Wenn Sie nur daran interessiert sind, fertig verpackte, konsumfertige Produkte mit dem FAIRTRADE-Logo zu verkaufen, müssen Sie nicht zertifiziert sein.
Die FAIRTRADE-Logos sind geschützte Marken von Fairtrade International. Die Verwendung der Marken muss durch Fairtrade International oder eine der lokalen nationalen Fairtrade-Organisationen lizenziert sein. Die Verwendung der FAIRTRADE-Marken auf Verpackungen oder in Werbematerialien unterliegt also einer vertraglichen Beziehung zwischen der Lizenznehmer*in (Hersteller*in, Produzent*in, Händler*in) und Fairtrade International oder der lokalen nationalen Fairtrade-Organisation.
Bitte erkundigen Sie sich, ob es in Ihrem Land eine nationale Fairtrade-Organisation gibt, die Ihnen helfen kann, oder wenden Sie sich an license@fairtrade.net.
Fakten zur Fairtrade-Bewerbung
- Das Fairtrade‑System unterscheidet zwischen „Produzent*innen" und „Händler*innen". Produzent*innen sind die Landwirt*innen bzw. Anbauer*innen, die den Rohstoff oder Primärprodukte ernten, während Händler*innen alle übrigen Akteur*innen der Lieferkette sind, die die Produkte kaufen und verkaufen.
- Im Fairtrade‑System muss die gesamte Handelskette (Produzent*innen, Exporteur*innen, Importeur*innen, Hersteller*innen, Händler*innen und Markeninhaber*innen) Fairtrade‑zertifiziert sein.
- Ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten der Fairtrade‑Zertifizierung für Ihre Organisation mit unserem Kostenrechner.
- FLOCERT prüft, ob Ihr Antrag in den Geltungsbereich der Zertifizierung fällt. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie eine application ID. Der Antragsprozess umfasst die Einreichung spezifischer Antragsunterlagen, die Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Antragsgebühr sowie die Teilnahme an einem Online‑Training. Bitte verwenden Sie Ihre application ID für jede Kommunikation und zur Identifikation Ihrer Zahlungen während der Antragsphase.
- Sobald wir Ihre Unterlagen und die Antragsgebühr erhalten haben und Sie das Training abgeschlossen haben, beträgt der Mindestzeitrahmen für die Antragsphase eine Woche. Dieser Zeitrahmen bezieht sich ausschließlich auf die Antragsphase, nicht auf die vollständige Zertifizierung.
- Nach Abschluss der Antragsphase erhalten Händler*innen ihre Handelserlaubnis (PTT) nach Zahlung der Zertifizierungsgebühr. Produzent*innen absolvieren ein Erstaudit und weitere Schritte im Zertifizierungsprozess, bevor sie zertifiziert werden.
- Sie dürfen Fairtrade‑Produkte nur handeln, wenn Sie über eine gültige Handelserlaubnis oder ein gültiges Fairtrade‑Zertifikat verfügen.
- Produzent*innen dürfen Produkte als Fairtrade verkaufen, die bis zu 12 Monate vor der Zertifizierung geerntet wurden, sofern sie weiterhin Eigentümer*innen der Waren sind.
- Weitere Informationen dazu, was während eines Audits geprüft wird, finden Sie auf unserer Seite zu den Konformitätskriterien. Diese kombinieren die allgemeinen Fairtrade‑Standards mit produktspezifischen Standards.
- Detaillierte Informationen über die Antrags‑ und Zertifizierungsprozesse, einschließlich der Fristen bis zur Zertifizierung, finden Sie im Fairtrade Assurance Handbuch.