Glossar

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Welt des Fairen Handels ihre ganz eigene Sprache hat – keine Sorge! Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Mit diesem Glossar führen wir Sie durch die gängigen Fachbegriffe, die von FLOCERT, Fairtrade International und der World Fair Trade Organisation (WFTO) verwendet werden.

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Kinderarbeit

Als „Kinderarbeit“ wird Arbeit bezeichnet, die der Gesundheit oder dem Wohlbefinden eines Kindes schadet und/oder sich negativ auf dessen Schulbildung, Freizeit oder Entwicklung auswirkt. Gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind nicht alle Arbeiten, die von Kindern verrichtet werden, als Kinderarbeit einzustufen, die es abzuschaffen gilt. Aktivitäten wie die Hilfe im Haushalt oder die Mitarbeit im landwirtschaftlichen Familienbetrieb können zur Entwicklung der Kinder beitragen und sind zulässig, solange die Arbeit nicht gefährlich oder ausbeuterisch ist, sich nicht auf die Schulbildung auswirkt und außerhalb der Schule bzw. in den Ferien stattfindet.

Die ILO definiert ein Kind als Person unter 18 Jahren und macht Kinderarbeit an drei Kategorien fest:

  1. Mindestalter für Anstellung: Die ILO-Konvention Nr. 138 legt das allgemeine Mindestalter für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Arbeit auf 15 Jahre fest, was dem durchschnittlichen Alter entspricht, in dem die Pflichtschulzeit endet. Besteht für Kinder in einem Land z. B bis zu einem Alter von 16 Jahren Schulpflicht, sollte das Mindestalter ebenfalls bei 16 Jahren liegen. Für leichte Tätigkeiten, die neben der Schule erledigt werden können, liegt das Mindestalter bei 13 Jahren. Diese Arbeiten sollten jedoch die Schulbildung eines Kindes nicht beeinträchtigen.
  2. Gefährliche Kinderarbeit: Definiert von der ILO als „Arbeit, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich ist“. Die ILO-Konvention Nr. 138 legt das Mindestalter für gefährliche Arbeit auf 18 fest. Die ILO verpflichtet jedes Land, eine nationale Liste gefährlicher Arbeiten für Kinder zu erstellen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass gefährliche Arbeit von Land zu Land unterschiedlich ist, was individuelle Strategien erforderlich macht. Wenn ein Land keine solche nationale Liste hat, stellt die ILO allgemeine Definitionen von gefährlicher Kinderarbeit zur Verfügung.
  3. Schlimmste Formen von Kinderarbeit: Kinder unter 18 Jahren dürfen für Folgendes nicht herangezogen werden:
  • Sämtliche Formen der Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, wie den Verkauf von Kindern und Kinderhandel, Schuldknechtschaft und Leibeigenschaft sowie Zwangs- oder Pflichtarbeit, einschließlich der Zwangs- oder Pflichtrekrutierung von Kindern für den Einsatz in bewaffneten Konflikten
  • Kinderprostitution und Kinderpornografie
  • Einsatz für illegale Aktivitäten, insbesondere für die Herstellung und den Schmuggel von Drogen

Die Fairtrade-Standards verweisen auf die ILO-Konventionen zu Kinderarbeit und enthalten mehrere detaillierte Anforderungen.